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   OLG Oldenburg, 03.02.2011 - 1 Ws 62/11   

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https://dejure.org/2011,9197
OLG Oldenburg, 03.02.2011 - 1 Ws 62/11 (https://dejure.org/2011,9197)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.02.2011 - 1 Ws 62/11 (https://dejure.org/2011,9197)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - 1 Ws 62/11 (https://dejure.org/2011,9197)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 68f Abs. 1, 68f Abs. 2 StGB
    Das Leugnen der Tat durch den Verurteilten verhindert es nicht zwangsläufig, die nach Vollverbüßung der Freiheitsstrafe gesetzlich eingetretene Führungsaufsicht nach § 68 f Abs. 2 StGB entfallen zu lassen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 68f Abs. 2 StGB; § 68f Abs. 1 StGB
    Voraussetzungen für ein Entfallen der gesetzlich eingetretenen Führungsaufsicht nach Vollverbüßung der verhängten Freiheitsstrafe wegen Leugnens der Tat durch den Verurteilten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für ein Entfallen der gesetzlich eingetretenen Führungsaufsicht nach Vollverbüßung der verhängten Freiheitsstrafe wegen Leugnens der Tat durch den Verurteilten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 68f Abs. 2; StGB § 68f Abs. 1
    Entfallen der gesetzlich eingetretene Führungsaufsicht; Leugnen der Tat durch den Verurteilten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 189
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 03.04.2012 - 1 Ws 166/12

    Tatsächliches Begehen einer abgeurteilten Tat durch einen tatleugnenden

    Das - hier danach unzutreffende - Tatleugnen eines Verurteilten begründet aber als solches nicht zwangsläufig die Besorgnis neuer Straftaten und schließt auch nicht zwingend die Wahrscheinlichkeit eines künftig straftatenfreien Verhaltens aus (zu vgl. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2011, 189).
  • OLG Bremen, 24.01.2023 - 1 Ws 151/22

    Zulässigkeit auf den Wohn- oder Aufenthaltsort bezogener Weisungen im Rahmen der

    Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.12.2020 - 2 BvR 916/11, juris Rn. 281, BVerfGE 156, 63; KG Berlin, Beschluss vom 23.01.2014 - 2 Ws 11/14, juris Rn. 17, OLGSt StGB § 68b Nr. 18; OLG Dresden, Beschluss vom 30.11.2022 - 2 Ws 309/22, juris Rn. 34; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 05.11.2013 - 2 Ws 190/13, juris Rn. 25; OLG Rostock, Beschluss vom 28.03.2011 - 1 Ws 62/11, juris Rn. 23, NStZ 2011, 521).
  • OLG Celle, 20.06.2019 - 2 Ws 154/19

    Kein Erfordernis der Einholung eines Prognosegutachtens für Anordnung der

    Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (OLG Rostock, Beschluss vom 28.03.2011 - 1 Ws 62/11 - OLG Hamburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 Ws 190/13 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 194/13 - KG Berlin, Beschluss vom 23.01.2014 - 2 Ws 11/14 - OLG München, Beschluss vom 24.06.2015 - 1 Ws 407/15 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.09.2015, 4 Ws 77/15, zitiert nach juris ).
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